CDU Gera für möglichst bürger- und kommunenfreundliche SGB II-Umstellung
08. Februar 2010
Mit Urteil vom Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Mischverwaltung zwischen dem Bund und den Kommunen für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung des SGB II bis Ende 2010 festgeschrieben.
Danach wurden verschiedene Modelle wie beispielsweise das „Kooperative Jobcenter (KJC)“ zur Diskussion eingebracht; zu konkreten Gesetzesvorlagen kam es leider nicht. Nunmehr ist angesichts der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist höchste Eile geboten, meint Norbert Hein.
Nach der Bundestagswahl wurden nun entsprechende Gesetzesentwürfe zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Verstetigung der kommunalen Option sowie erstmals ein Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung zur Ausgestaltung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung zur Diskussion vorgelegt.
„Die Zeit ist inzwischen fortgeschritten und lässt für alle Beteiligten wenig Kompromisslösungen zu. Ein schnelles aber überlegtes Handeln im Sinne der Hilfebedürftigen ist somit erforderlich“, erklärt der Kreisvorsitzende der CDU Norbert Hein. Im Ergebnis müsse es dabei darum gehen, den Betroffenen einen Ansprechpartner zu nennen. Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe- und der Sozialhilfeverwaltung unter ein Dach war und ist der politisch unstreitig sinnvolle Weg.
„Wir gehen davon aus, dass die Stadt trotz der derzeitigen fehlenden gesetzlichen Grundlagen und notwendigen Rahmenbedingungen bereits aktiv ist. Die CDU Gera bietet an, den Prozess der Umsetzungserarbeitung mit zu gestalten. Es geht um die zeitnahe Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen und möglichst unproblematische und reibungslose Umstellung im Interesse der hilfebedürftigen Leistungsbezieher in der Stadt Gera“, so Norbert Hein.
„Für die Kommune wird die durch das Urteil notwendige Umstellung keineswegs leicht. Wir unterstützen Sie nach unseren Möglichkeiten dabei aber gern“, erklärt Hein.
Wenn die einheitliche Betreuung der betroffenen aus einer Hand nur durch eine Verfassungsänderung ermöglicht werden kann, dann muss eben die Verfassung angepasst werden. „Es grenzt an einen Schildbürgerstreich, eine mühsam geschaffene effektive Verwaltung wieder zu zerschlagen“, so Hein.
Richtig ist dabei auch, weiteren Kommunen die Betreuung der Betroffenen zu ermöglichen. Auch für die Stadt Gera ist die Option sinnvoll. Das benachbarte Jena hat in den letzten Jahren positive Erfahrungen gesammelt. Die flexibleren Entscheidungsmechanismen in einer Kommunen lassen auch in Gera eine verbesserte Betreuung der Langzeitarbeitslosen erwarten.
„11.000 betroffene Menschen mahnen uns zur Eile. Die gesetzlichen Grundlagen müssen zeitnah geschaffen werden. Eine Umsetzung der neuen Struktur unter dem Dach der Stadt Gera wird auch noch Zeit kosten. Keinesfalls darf der Streit um die Umorganisation auf dem Rücken der Leistungsbezieher ausgetragen werden,“ stellt Hein fest.